Verletzung

Verletzung

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Ver|let|zung [fɛɐ̯'lɛts̮ʊŋ], die; -, -en:
1. verletzte Stelle:
er wurde nach dem Unfall mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht.
Zus.: Kopfverletzung, Kriegsverletzung.
2. das Nichtbeachten, Übertreten (einer Vorschrift, eines Gesetzes):
ihm wurde eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen.
Zus.: Grenzverletzung, Menschenrechtsverletzung, Rechtsverletzung.

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Ver|lẹt|zung 〈f. 20
1. das Verletzen
2. Vernachlässigung (Pflicht\Verletzung)
3. verletzte Stelle, Wunde, körperl. Beschädigung
● er ist seinen \Verletzungen erlegen daran gestorben; jmdm. oder sich eine \Verletzung zufügen; leichte, schwere, tödliche \Verletzung

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Ver|lẹt|zung , die; -, -en:
1. verletzte Stelle am, im Körper:
schwere -en erleiden, davontragen;
er hat eine V. am Kopf;
sie wurde mit inneren -en ins Krankenhaus gebracht;
er ist den schweren -en erlegen.
2. das Verletzen (2, 3); das Verletztwerden.

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Verletzung
 
[mittelhochdeutsch verletzen, zu letzen »schlaff machen«], Medizin: durch mechanische, thermische, chemische, elektrische oder aktinische (Strahlen-)Einwirkung, meist in Form eines einmaligen, plötzlichen Geschehens (Unfall), hervorgerufene Gewebe- und Organschäden.
 
Äußere Verletzungen betreffen v. a. Haut, Unterhautgewebe, Muskeln, Knochen oder Gelenke; als innere Verletzungen gelten Organschädigungen in den Körperhöhlen. Hauptformen mechanischer Verletzungen sind Schürfung, Ablederung, Prellung, Stauchung, Zerrung, Erschütterung (Commotio), Quetschung (Contusio), Biss-, Riss-, Stich- und Schnittwunden, Abriss, Knochenbruch, Verrenkung, Zermalmung oder Zertrümmerung, Schuss- und Explosionsverletzungen und traumatische Amputationen. Thermische Verletzungen treten als Verbrennungen oder Erfrierungen, chemische als Verätzungen oder Nekrosen durch Zellgifte (z. B. bei Tintenstiftverletzung) auf; Elektrotrauma und aktinische Schäden (Licht- und Strahlenschäden) führen zu Überhitzung (Insolation), Verbrennung und/oder Verstrahlung (Zellschädigung).
 
Verletzungsfolgen sind Wunden, äußere oder innere Blutungen, Infektionen, Lähmungen bei Nervenverletzungen, bei inneren Verletzungen gegebenenfalls tödliche Funktionsausfälle von Organen (besonders Herz und Zentralnervensystem).
 
Über Sofortmaßnahmen erste Hilfe (Übersicht), zur Behandlung Unfallchirurgie; über Rechtliches Körperverletzung.

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Ver|lẹt|zung, die; -, -en: 1. verletzte Stelle am, im Körper: schwere, erhebliche -en erleiden, davontragen; er hat eine V. am Kopf; Er hatte sich in der ersten Nacht eine kleine V. zugezogen, die ihn schmerzte (Musil, Mann 1548); sie wurde mit inneren -en ins Krankenhaus gebracht; er ist den schweren -en erlegen; Auch das Attentat ... hatte er ohne Nervosität und ohne weitere üble Folgen überstanden, abgesehen von der kleinen V., die ihn zum Hinken zwang (Feuchtwanger, Erfolg 654). 2. das Verletzen (2): ... wenn ich durch eine V. meines Stolzes oder die willentliche Zufügung eines Unrechts Aufwallungen eines Zorns verspüre (Stern, Mann 231). 3. a) das Verletzen (3 a): eine V. des Abkommens, des Briefgeheimnisses; es könne keinen Zweifel geben, dass Indiens Vorgehen gegen Goa eine direkte V. der Charta der Vereinten Nationen ... sei (FAZ 30. 12. 61, 4); dass ... der Zeuge Ratzenberger sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen V. der Eidespflicht schuldig gemacht habe (Feuchtwanger, Erfolg 270); b) das Verletzen (3 b): die V. des bosnischen Luftraums.

Universal-Lexikon. 2012.

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